Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft

Möchtest du dich beruflich weiterentwickeln und eine anerkannte Qualifikation im Sicherheitsdienst erwerben? In diesem Kurs lernst du alles über Sicherheitskonzepte, Gefahrenprävention und rechtliche Rahmenbedingungen, um als professionelle Schutz- und Sicherheitskraft tätig zu sein.

Nur 2731,20€

+zusätzliche kostenlose Ausbildung und anschließender Jobgarantie!

    • Dauer: 4 Wochen

    • Ort: Mittelstraße 9, 12529
      Schönefeld bei Berlin

    • Kosten: €2731,2 pro Teilnehmer (inkl. Schulungsunterlagen und Zertifikat)

    • Termine: [Liste der verfügbaren Termine oder Link zum Kalender]

  • ✔️ Gefahren und Schäden abwenden
    ✔️ Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten
    ✔️ Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
    ✔️ Kundenorientiertes Handeln, Kommunikation und Deeskalation
    ✔️ Kenntnis der eigenen rechtlichen Stellung und Berücksichtigung relevanter Gesetze und Vorschriften

  • (1) Voraussetzungen für die Prüfungszulassung

    Zugelassen wird, wer einen der folgenden Nachweise erbringt:

    • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft, oder

    • Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens drei Jahre in der Sicherheitsbranche.

    • Mindestalter von 24 Jahren.

    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

    (2) Berufserfahrung

    Die geforderte Berufspraxis muss in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft stehen.

    (3) Ausnahmeregelung

    Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dennoch zugelassen werden, wenn durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft belegt wird, dass die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind.

      • Eine nicht bestandene schriftliche oder mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden.

      • Wer die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholen möchte, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, sofern in der vorherigen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht wurden (damit gilt die schriftliche Prüfung als bestanden).

      • Auf Antrag kann eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden, wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wurde. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.

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