Grundkurs zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34a GewO

Möchtest du im Sicherheitsgewerbe arbeiten und brauchst die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung nach §34a GewO? In diesem Kurs wirst du gezielt auf die Prüfung vorbereitet und lernst alles Wichtige zu Recht, Gefahrenabwehr, Deeskalation und den Aufgaben im Sicherheitsdienst.

Nur 1268,40€

+zusätzliche kostenlose Ausbildung und anschließender Jobgarantie!

    • Dauer: 2 Wochen

    • Ort: Mittelstraße 9,

    • Kosten: €850,00 pro Teilnehmer (inkl. Schulungsunterlagen und Zertifikat)

    • Termine: [Liste der verfügbaren Termine oder Link zum Kalender]

    • Umfassende Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

    • Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht.

    • Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Vorgaben.

    • Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    • Strafrecht und Strafverfahrensrecht, einschließlich Regelungen zum Umgang mit Waffen.

    • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste.

    • Kommunikation und Verhalten im Umgang mit Menschen, insbesondere in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken bei Konflikten sowie interkulturelle Kompetenz unter Berücksichtigung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt.

    • Grundlagen der Sicherheitstechnik.

  • Die Sachkundeprüfung setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von 120 Minuten sowie einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfling zusammen. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den Sachgebieten 1 und 5.

    Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.

    Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungsteile stellt die IHK eine Bescheinigung aus, die zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten berechtigt. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden

    • Personen, die im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchten, z. B. in der Objektbewachung, im Veranstaltungsschutz oder als Türsteher.

    • Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigen.

    • Angestellte im Einzelhandel, insbesondere im Bereich Ladendetektiv oder Doorman, die für ihre Tätigkeit rechtliche Kenntnisse benötigen.

    • Personen, die in öffentlichen Einrichtungen oder im Werkschutz tätig sind und Sicherheitspersonal unterstützen oder sich weiterqualifizieren möchten.

    • Quereinsteiger, die sich neue berufliche Perspektiven im Sicherheitsgewerbe eröffnen möchten.

    • Selbstständige oder Unternehmer im Sicherheitsgewerbe, die eine behördliche Genehmigung für ihr Gewerbe benötigen.

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