Fachkunde-prüfung Taxen und Mietwagen-verkehr
Planst du eine selbstständige Tätigkeit im Personenbeförderungsgewerbe oder möchtest du als Fahrer professionell arbeiten? Dieser Kurs bereitet dich optimal auf die Fachkundeprüfung vor und vermittelt dir alles zu gesetzlichen Vorschriften, betrieblicher Organisation und wirtschaftlichen Grundlagen im Taxen- und Mietwagenverkehr.
Nur 850,00€
+zusätzliche kostenlose Ausbildung und anschließender Jobgarantie!
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Dauer: 2 Wochen
Ort: Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld bei Berlin
Kosten: €850,00 pro Teilnehmer (inkl. Schulungsunterlagen und Zertifikat)
Termine: [Liste der verfügbaren Termine oder Link zum Kalender]
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✔️ Intensives Training für die IHK-Fachkundeprüfung
✔️ Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Taxen- und Mietwagenverkehr
✔️ Arbeitszeitregelungen, Fahrgastrechte und Sicherheitsbestimmungen
✔️ Kalkulation von Betriebskosten und wirtschaftliche Führung eines Taxi-/Mietwagenunternehmens
✔️ Praxisnahe Fallstudien und Prüfungssimulationen
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Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Personen, die ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen oder leiten möchten. Diese Prüfung stellt sicher, dass Unternehmerinnen und Unternehmer über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und organisatorischen Kenntnisse verfügen, um den Betrieb erfolgreich und gesetzeskonform zu führen.
✔ Zukünftige Taxi- und Mietwagenunternehmer – für die offizielle Erlaubnis zur Führung eines Unternehmens im Personenbeförderungsgewerbe.
✔ Selbstständige im Transportwesen – um ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen professionell aufzubauen.
✔ Fahrzeugflottenbetreiber & Disponenten – um den Betrieb effizient, gesetzeskonform und wirtschaftlich zu managen.
✔ Angestellte, die in die Unternehmensführung aufsteigen möchten – für eine offizielle Fachqualifikation und bessere Karrierechancen.
✔ Personen, die ihre betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse im Personenbeförderungsgewerbe erweitern wollen – für eine fundierte und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Branche. -
Gesetzliche Voraussetzung – Die IHK-Fachkundeprüfung ist Pflicht, um eine Genehmigung für ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu erhalten.
Betriebswirtschaftliches Wissen – Erlernen der Kalkulation von Betriebskosten, Preisgestaltung und wirtschaftlicher Unternehmensführung.
Rechtliche Grundlagen – Kenntnisse zu Personenbeförderungsgesetz, Arbeitszeitregelungen und Fahrgastrechten.
Sicherheits- und Servicekompetenz – Wissen über Fahrgastsicherheit, Versicherungspflichten und professionelle Kundenbetreuung.
Effektive Betriebsführung – Optimierung der Fahrzeugflotte, Tourenplanung und nachhaltiges Wirtschaften.
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Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (§ 1 PBZugV)
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen, darunter:
Polizeiliches Führungszeugnis
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV)
Die finanzielle Leistungsfähigkeit gilt als nicht ausreichend, wenn die Eigenkapital- und Reservemittel des Unternehmens unter folgenden Beträgen liegen:
2.250 Euro für das erste Fahrzeug
1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut ausgestellt werden muss.
Fachliche Eignung (§ 3 PBZugV)
Die fachliche Eignung kann auf drei Arten nachgewiesen werden:
Bestehen der Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV), beispielsweise:
Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt Personenverkehr)
Verkehrsfachwirt/in
Betriebswirt/in (DAV)
Diplom-Betriebswirt/in mit Schwerpunkt Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Diplom-Verkehrswirtschaftler/in (TU Dresden)
Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss die für die Geschäftsführung notwendigen Kenntnisse vermittelt haben.
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Teil 1: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) → 40 % der Gesamtwertung (60 Punkte)
Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien → 35 % der Gesamtwertung (52,5 Punkte)
Teil 3: Mündliche Prüfung (Fragen aus allen Kenntnisbereichen) → 25 % der Gesamtwertung (37,5 Punkte)
Bestehensregelungen:
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in beiden schriftlichen Prüfungen mindestens 50 % erreicht hat.
Bei einer schriftlichen Gesamtpunktzahl von mindestens 90 Punkten (60 % der Gesamtwertung) entfällt die mündliche Prüfung.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % in jedem Prüfungsteil und insgesamt mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl (90 von 150 Punkten) erzielt werden.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
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